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Terminkalender 2009

 

Gemeinsamer Antrag mit Betriebsprämienregelung
 
Die Übersicht listet die wichtigsten Termine im Rahmen des Gemeinsamen Antragsverfahrens 2009 auf. Wir wollen Ihnen helfen den Überblick zu bewahren. Empfehlenswert sind auch entsprechende Notizen im Betriebskalender.
 

 

 

 

Januar 2009
 
31. Januar: Ende der Sperrfrist für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln (ausgenommen Festmist ohne Geflügelkot) auf Ackerflächen und Grünland.
 
 
Februar 2009
 
15. Februar: Ende der Bodendeckung von mindestens 40 Prozent. In der Zeit vom 1.Dezember bis 15. Februar müssen mindestens 40 Prozent der Ackerflächen eines Betriebes mit Pflanzen bewachsen sein beziehungsweise dürfen die auf der Oberfläche verbliebenen Pflanzenreste nicht untergepflügt werden.
 
 
März 2009
 
31. März:
Nährstoffvergleich und Humusbilanz für 2008 müssen erstellt sein.
 
 
April 2009
 
1. April bis 30. Juni: Mäh- und Mulchverbot auf Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen sind. Dies dient dem Schutz von Wildtieren.
 
 
Mai 2009
 
15. Mai: Letzter Tag zur Abgabe des Gemeinsamen Antrages. Letzter Termin  zur Übertragung von Zahlungsansprüchen die für die Betriebsprämie 2009 aktiviert werden sollen. Die Übertragung kann nur dann für die Prämie 2009 berücksichtigt werden, wenn die Übertragungsmeldung bis zum 9. Juni bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde eingegangen ist oder in der ZID vollzogen wurde.
Letzter Termin zur Aussaat der Brachebegrünung mit vorgegebenen Saatmischungen für MEKA - Ansaat von einjährigen Blühflächen auf Ackerflächen, die aus der Erzeugung genommen wurden.
 
31. Mai: Letzter Termin für Änderungen im Gemeinsamen Antrag.
 
 
Juni 2009
 
9. Juni: Meldefrist für die Übertragung von Zahlungsansprüchen, die im Antragsjahr 2009 für die Betriebsprämie berücksichtigt werden sollen.
 
Ab 15. Juni: Nutzungsmöglichkeiten von fünf Prozent der in die MEKA-Förderung „Extensive Grünlandbewirtschaftung“ einbezogenen Grünlandflächen (Mindestgröße 5 Ar, Mindestbreite 5 Meter).
 
30. Juni: Ende des Pflegeverbots auf Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen wurden.
 
Bis 30. Juni: Auszahlung der Betriebsprämien 2008 sowie der gekoppelten Zahlungen für Eiweißpflanzen und Schalenfrüchte vom        1. Dezember 2008 bis 30.Juni 2009.
 
 
Juli 2009
 
Ab Mitte Juli: Änderungsmeldung der Voranmeldung MEKA-Mulchsaat und MEKA-Begrünung. Einsaat der MEKA-Herbstbegrünung auf Ackerflächen in Form von Unter- oder Blanksaat.
 
 
September 2009
 
Ab 1. September: Mulchen der MEKA-Brachebegrünung zulässig. Bei Einsaat einer Winterkultur ist das Einarbeiten der Brachebegrünung möglich.
 
Bis 1. September: Aussaat einer Begrünung in Problem- und Sanierungsgebieten nach SchALVO in Höhenlagen über 500 Meter, wenn im gleichen Jahr keine Folgekultur angebaut wird.
 
15. September: Ausschlussfrist zur Abgabe des Korrekturblattes MEKA mit der endgültigen Angabe der begrünten Ackerfläche und Förderung der Herbstmulchsaat 2009 (für den Antrag 2010).
 
Bis 15. September:  Einsaat der Herbst- und Winterbegrünung bei MEKA in Form von Unter- oder Blanksaat. Außerdem Einsaat der Begrünung in Problem- und Sanierungsgebieten nach SchALVO in Lagen unter 500 Metern.
30. September: Letzte Auszahlung des zusätzlichen Beihilfebetrags 2008.
 
 
 
 
November 2009
 
1. November bis 31. Januar:  Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff (ausgenommen Festmist ohne Geflügelkot) auf Ackerflächen.      
 
15. November bis 31. Januar: Sperrfrist für die Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel auf Grünland.
 
Ab Mitte November:
Erstellung der Humusbilanz für den Gesamtbetrieb.
 
Ab Ende November: Einarbeitung de Brachebegrünung nach MEKA. Bei Einsaat einer Winterkultur ist die Einarbeitung ab September möglich. Einarbeiten der Herbstbegrünung nach MEKA. Eine Nutzung des Aufwuchses ist nicht gestattet.
 
 
Dezember 2009
 
1. Dezember bis 15. Februar: In diesem Zeitraum müssen mindestens 40 Prozent der Ackerflächen eines Betriebes entweder mit Pflanzen bewachsen sein oder die auf der Oberfläche verbleibenden Pflanzenreste dürfen nicht untergepflügt werden.
 
Ab Mitte Dezember bis 15. Januar:
Abgabe der Teilnahmebescheinigung einer anerkannten Kontrollstelle an der MEKA-Maßnahme „Ökologischer Landbau.
 
Bis 31. Dezember:  Erstellung der Humusbilanz für den Gesamtbetrieb.
 
 
 

 

03.02.2009

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